Die Bayerische Staatsregierung verschärft mit Wirkung zum 18. Januar 2021 die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln und Kunden in Einzelhandelsgeschäften müssen dann eine FFP2-Maske tragen. Diese Verpflichtung gilt auch für das Aufsuchen einer Arzt- oder Zahnarztpraxis.
Zahnarztpraxis Dr. Holger Czenskowski
Casteller Platz 2
97218 Gerbrunn
NOTDIENST
Während unserer Abwesenheit steht Ihnen in Notfällen der Notdienst zur Verfügung.
Die zuständigen Notdienste finden Sie hier: Bayerische Notdienstzentrale.
Jetzt anrufen: